Private Krankenversicherung


Liebe Patienten,

 

hier finden Sie weitere Informationen als Versicherter der privaten Krankenversicherung.

 

Preise

Die Kosten einer Therapieeinheit können teilweise oder vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Meine Preise bei Patienten mit Anspruch auf Beihilfe liegen aktuell 7 Euro über dem erstattungsfähigen Höchstbetrag der Beihilfe. Dies bedeutet, es entstehen Mehrkosten von 7 Euro für eine 60 minütige Behandlung. Diese Mehrkosten müssen vom Patienten selbst übernommen werden. Über die Höhe der einzelnen Sätze zu den verordneten Maßnahmen werden Sie vor Beginn der ersten Stunde informiert und ein Behandlungs- und Honorarvertrag mit Ihnen geschlossen. Um eine möglichst hohe oder vollständige Übernahme der entstehenden Kosten durch Ihre Versicherung zu erhalten, beachten Sie bitte den Punkt "Rezepte".

 

Rezepte

Damit eine teilweise oder vollständige Übernahme der entsehenden Kosten durch Ihre private Krankenversicherung und Beihilfestelle erfolgen kann, benötige ich ärztliche Rezepte. Diese Rezepte kann Ihnen Ihr Hausarzt, Orthopäde, Neurologe etc. ausstellen.

Bitte lassen Sie sich 2 Privatrezepte ausstellen! Es müssen zwei unterschiedliche Diagnosen für beide Rezepte angegeben werden (siehe Beispiel unten).

Auf jedem dieser Rezepte sollten die Maßnahmen Krankengymnastik (KG) und Manuelle Therapie (MT) verordnet werden. Die verordnete Anzahl kann zwischen 5 und 10 Einheiten liegen.

1 Therapiestunde (60 Minuten) = 2 x Krankengymnastik und 2 x Manuelle Therapie. Einmal Krankengymnastik entspricht 15 Minuten Therapie- und Dokumentationszeit. Selbes gilt auch für eine Einheit Manuelle Therapie.

 

Beispiel mit dem Sie 5 x 1 Therapiestunde (60 Minuten erhalten:

 

Rezept 1:

Diagnose: Hallux valgus rechter Fuß

5 x Krankengymnastik (KG)

5 x Manuelle Therapie (MT)

 

Rezept 2:

Diagnose: Knick-Senk-Spreizfuß linker Fuß

5 x Krankengymnastik (KG)

5 x Manuelle Therapie (MT)

 

Zahlung

Die Zahlung der Behandlungen erfolgt nach der Durchführung aller Behandlungen auf Ihren Rezepten. Sie erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Eine vorherige Abrechnung der Behandlungen ist nur bedingt möglich. Sie können eine Teilrechungn erhalten, diese aber nicht bei Ihrer Beihilfestelle oder Versicherung einreichen, wenn Sie die weiteren Termine in Anspruch nehmen wollen.