Gesetzliche Krankenversicherung


Liebe Patienten,

 

hier finden Sie weitere Informationen als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den von mir angebotenen 1-stündigen Therapieeinheiten handelt es sich um eine Privatleistung. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen keine 1-Stunden Therapieeinheiten bezahlen, besitze ich keine Zulassung zur Abrechnung von Heilmittelverordnungen / Rezepten für physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit müssen gesetzlich Krankenversicherte Patienten die entstehenden Kosten selbst tragen. Nun weitere Informationen für Sie:

 

Preise

Das Honorar pro Stunde beträgt 89,00 €. Die von mir ausgestellte Rechnung kann bei keiner Krankenversicherung oder Zusatzversicherung eingereicht werden, da diese die Kosten nicht übernehmen.

 

Rezept

Sie benötigen keine ärztliche Verordnung und können auch ohne vorherigen Arztbesuch zu mir kommen.

 

Zahlung

Die Zahlung der Behandlungen erfolgt spätestens nach 5 Therapieeinheiten. Sie erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wenn Sie eine Barzahlung nach jeder Stunde oder eine Abrechnung vor der 5ten Behandlung wünschen, so sprechen Sie mich an.