Heilpraktikerzusatzversicherung


Liebe Patienten,

 

hier finden Sie weitere Informationen als Patient mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung. Die von mir angebotenen 1-stündigen Therapieeinheiten können als Heilpraktikerleistung abgerechnet werden. Nun weitere Informationen für Sie:

 

Preise

Das Honorar pro Stunde beträgt 99,00 €. Die von mir ausgestellte Rechnung besteht meist aus unterschiedlichen Leistungen. Die Preise der einzelnen Leistungen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpratiker (GebüH). Die von mir ausgestellte Heilpraktikerrechnung kann bei Ihrer Versicherung eingereicht werden und Sie können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen. Die Höhe der Erstattung ist in Abhängigkeit Ihres Vertrags.

 

Beamte und Beihilfe

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Höchstbeträge der Leistungen im "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" und die "Höchstbeträge für Beamte" sich teilweise deutlich unterscheiden. Sollten Sie als Patient mit Beihilfeansrpuch eine Heilpraktikerrechnung wünschen, so richte ich mich NICHT nach den Erstattungspreisen für Beamte sondern nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker!

 

Rezept

Sie benötigen keine ärztliche Verordnung und können auch ohne vorherigen Arztbesuch zu mir kommen.

 

Zahlung

Die Zahlung der Behandlungen erfolgt spätestens nach 5 Therapieeinheiten. Sie erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wenn Sie eine Barzahlung nach jeder Stunde oder eine Abrechnung vor der 5ten Behandlung wünschen, so sprechen Sie mich an.