Liebe Patienten,
erst einmal vielen Dank für Ihr mitgebrachtes Vertrauen. Zu Ihrer Information nun ein paar Zeilen.
Bei den von mir angebotenen 1-stündigen Therapieeinheiten handelt es sich um eine Privatleistung. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen keine 1-Stunden Therapieeinheiten bezahlen, dies jedoch für eine Koordinationsschulung nach dem Spiraldynamik® Konzept sinnvoll ist, besitze ich keine Zulassung zur Abrechnung von Heilmittelverordnungen / Rezepten für physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit müssen gesetzlich Krankenversicherte die entstehenden Kosten selbst tragen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen haben, kann die von mir ausgestellte Privatrechnung bei Ihrer Versicherung eingereicht werden und Sie können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber Ihrer Versicherung haben. Nun weitere Informationen für Sie:
1. Preise
Das Honorar pro Stunde beträgt 89,00 €. Dieses Honorar setzt sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen. Die erhobenen Behandlungspreise der einzelnen Leistungen sind gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
2. Dauer
Jede Therapieeinheit dauert 60 Minuten. 50 - 55 Minuten Therapie, 5 - 10 Minuten für Kurzdokumentation und erstellen eines Trainingsplans.
In der ersten Therapieeinheit erfolgt ein Aufnahmegespräch, die Prüfung von Kraft und Beweglichkeit der Muskulatur und der Gelenke sowie eine dynamische Bewegungsanalyse welche mit einer Kamera aufgezeichnet wird. Am Ende der ersten Stunde wird zusammen mit Ihnen ein Therapieplan erstellt. In der ersten Stunde erfolgt meist noch keine Therapie. Durch die Befunderhebung in der ersten Stunde entstehen keine Mehrkosten.
3. Anzahl von Therapieeinheiten
Die Anzahl der Stunden bestimmen Sie als Patient selbst ganz nach Bedarf. Eine allgemeine Empfehlung liegt bei 2 bis 10 Stunden, je nach Art der Erkrankung und des eigenen Vorankommens bezüglich der Koordinationsschulung.
4. Zahlung
Nach 5 Therapieeinheiten erfolgt eine Rechnungsstellung.
5. Kostenerstattung
Sollten Sie Mitglied einer privaten Zusatzversicherung sein, welche die Kosten von Heilpraktiker-Leistungen miteinschließt, können Sie einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber Ihrer Versicherung haben.
6. Terminabsagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der entsprechende Ausfall in Höhe von 85,00 € in Rechnung gestellt.
Es werden nur Verordnungen von privaten Versicherungen angenommen. Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler.
Bleichstraße 20
90429 Nürnberg
Tel.: 0151 / 61441110
E-Mail: Info@Christoph-Zankl.de